Geldauflagen
Als justiznahe gemeinnützige Organisation ist ZEFAB berechtigt, Geldauflagen zu erhalten, die Gerichte und Staatsanwaltschaften zuweisen können. Auch die Strafverteidigung kann anregen, Geldauflagen an bestimmte Organisationen zu vergeben.
Zugewiesene Geldauflagen unterstützen die unabhängige Arbeit von ZEFAB und tragen dazu bei, professionelle und faire Befragungen in Strafverfolgung und Justiz zu fördern, vulnerable Personen besser zu schützen und rechtsstaatliche Verfahren zu stärken.
ZEFAB möchte mit seiner Arbeit Richter:innen, Staatsanwält:innen, Strafverteidiger:innen und Strafverfolgungsbehörden bei den Herausforderungen der täglichen Befragungspraxis unterstützen.
Zugewiesene Geldauflagen helfen dabei,
internationales Fachwissen und aktuelle Entwicklungen zugänglich zu machen,
Fachveranstaltungen und Webinare zu organisieren,
fundierte und praxisnahe Forschung f zu fördern,
interdisziplinären Austausch zu fördern
und professionelle Befragungspraxis weiterzuentwickeln.
Warum das wichtig ist
Internationale Forschung und praktische Erfahrungen zeigen, dass effektive und faire Befragungen Entscheidungen verbessern, vulnerable Personen schützen, rechtsstaatliche Verfahren stärken und das Vertrauen in demokratische Institutionen fördern.
ZEFAB setzt sich dafür ein, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Strafverteidiger:innen und Polizeibehörden praxisnahe und evidenzbasierte Ansätze für professionelle und faire Befragungen zugänglich und anwendbar zu machen.
Als unabhängige gemeinnützige Organisation ist ZEFAB dabei auch auf die Unterstützung durch Geldauflagen angewiesen.
OLG-Listen
Die Aufnahme in die Listen der Oberlandesgerichte befindet sich derzeit im Aufbau.
Fragen
Wenn Sie ZEFAB eine Geldauflage zuweisen möchten oder Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@zefab.org oder über das Kontaktformular.