Geldauflagen
Gerichte und Staatsanwaltschaften können Geldauflagen gemeinnützigen Organisationen zuweisen. Auch die Strafverteidigung kann anregen, Geldauflagen an bestimmte Organisationen zu vergeben.
ZEFAB ist als gemeinnützige Organisation berechtigt, Geldauflagen zu erhalten.
Zugewiesene Geldauflagen unterstützen die unabhängige Arbeit von ZEFAB und tragen dazu bei, professionelle und faire Befragungen in Strafverfolgung und Justiz zu fördern, vulnerable Personen besser zu schützen und rechtsstaatliche Verfahren zu stärken.
ZEFAB möchte mit seiner Arbeit Richter:innen, Staatsanwält:innen und Strafverfolgungsbehörden dabei unterstützen und ihnen praxisnahe und evidenzbasierte Ansätze zur Verfügung stellen, um Befragungen professionell, fair und menschenrechtsorientiert durchzuführen.
Was Geldauflagen ermöglichen
Zugewiesene Geldauflagen helfen dabei,
Fachveranstaltungen und Webinare für Justiz, Strafverfolgung und weitere Fachpersonen zu organisieren,
Forschung und Praxistransfer zu fördern,
interdisziplinären Austausch zu ermöglichen,
aktuelle internationale Entwicklungen zugänglich zu machen
und professionelle Befragungspraxis weiterzuentwickeln.
Sie unterstützen damit die Arbeit von ZEFAB für Justiz, Strafverteidigung und Strafverfolgung im Bereich professioneller, fairer und menschenrechtsorientierter Befragungen.
Warum das wichtig ist
Die Qualität von Befragungen kann erheblichen Einfluss auf Informationen, Entscheidungen und Verfahren haben.
Effektive und faire Befragungen schützen Menschen, stärken Verfahren und verbessern Entscheidungen. Sie tragen außerdem zur Stärkung des Rechtsstaats und des Vertrauens in Strafverfolgung, Justiz und demokratische Institutionen bei.
ZEFAB setzt sich dafür ein, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Strafverteidiger:innen und Polizeibehörden praxisnahe und evidenzbasierte Ansätze für professionelle und faire Befragungen zugänglich zu machen.
Als unabhängige gemeinnützige Organisation ist ZEFAB dabei auch auf die Unterstützung durch Geldauflagen angewiesen.
OLG-Listen
Die Aufnahme in die Listen der Oberlandesgerichte befindet sich derzeit im Aufbau.
Sollten Sie ZEFAB eine Geldauflage zuweisen wollen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Fragen
Wenn Sie ZEFAB eine Geldauflage zuweisen möchten oder Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@zefab.org oder über das Kontaktformular.