Geldauflagen
Gerichte und Staatsanwaltschaften haben die Möglichkeit, Geldauflagen gemeinnützigen Organisationen zuzuweisen. Die Strafverteidigung kann anregen, Geldauflagen an bestimmte Organisationen zuzuweisen. ZEFAB ist als gemeinnützige Organisation berechtigt, Geldauflagen zu erhalten.
Zugewiesene Geldauflagen unterstützen die unabhängige Arbeit von ZEFAB. Sie sichern die Grundstruktur und ermöglichen Forschung, Praxistransfer und Netzwerkarbeit.
Die Aufnahme in die Listen der Oberlandesgerichte wird derzeit schrittweise aufgebaut. Sollten Sie ZEFAB eine Geldauflage zuweisen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wenn Sie ZEFAB eine Geldauflage zuweisen möchten oder Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@zefab.org oder über das Kontaktformular.